Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis nach EU-Gebäuderichtlinie kennzeichnet den
Energiebedarf von Gebäuden unter Normbedingungen.
Welche Energieausweise gibt es?
Energieausweis nach Verwendung des Gebäudes in:
• Wohngebäude
• Nichtwohngebäude.
Energieausweis nach Bauzustand des Gebäudes in:
• Neubauenergieausweis zur Baugenehmigung und Förderwürdigkeit
• Bestandsenergieausweis
• Sanierungsenergieausweis generiert aus Bestandsenergieausweis.
Was steht im Energieausweis und was wird mit ihm ausgewiesen?
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält neben den allgemeinen Daten
zum Gebäude den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den
Heiztechnik-Energiebedarf und Endenergiebedarf sowie Empfehlungen für
Maßnahmen zum Erreichen der nächst besseren Energieklasse, bzw.
Erreichen des Neubau-Standards.
Die Normbedingungen sind in der OiB -Richtlinie 6 Ausgabe: Oktober 2011
festgelegt. Normbedingungen heißt, Festlegung bestimmter Parameter für die
Ermittlung von Energieeinsatz zur Warmwasserbereitung, Gebäudelüftung,
Beleuchtung und Haushaltsgeräte.
Welcher Energieausweis ist bei Vermietung bzw. Verkauf einer Immobilie erforderlich?
Für die Veräußerung bzw. Vermietung einer Immobilie ist ein Bestandsenergieausweis
vorzulegen.
Dieser wird mit Hilfe standardisierter und geprüfter Softwareprogramme
erstellt.
Die OiB - Richtlinie 6, bzw, der LEITFADEN ENERGIETECHNISCHES
VERHALTEN VON GEBÄUDEN nach denen diese Programme arbeiten,
erlaubt hierfür die Berechnung mit Hilfe eines Erstellungsassistenten, oder
nach der detaillierten Berechnungsmethode.
Einzugeben sind die Klimadaten des Standortes, die geometrischen
Gebäudedaten und Bauteilaufbauten, die Art der Beheizung und
Warmwasserbereitung, sowie der verwendete Brennstoff. Alle übrigen
Parameter sind vom Programm vorgegeben.
Im Energieausweis werden die Berechnungsergebnisse standardbezogen,
sowie der HWB - Wert auch für einen Referenzort, welcher die
Durchschnittsklimadaten Österreichs darstellt (Tattendorf bei Baden)
ausgegeben.
Was ist eine Luftdichtemessung (Blower - Door - Test)?:
Der Blower - Door - Test ist ein genormtes Verfahren zur Überprüfung der
Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Wozu dient eine Luftdichtemessung (Blower Door Test)?:
Gebäude die nicht in die Wohnbauförderung fallen müssen zurzeit nicht
geprüft werden. Es gibt aber sinnvoll einen Blower - Door - Test vorzunehmen
und die Beseitigung von Leckagen durchzuführen.
Gebäude in Holzriegelbauweise:
Hier ist es zur Vermeidung von Bauschäden unerlässlich die Dampfsperre
absolut dicht auszuführen.
Gebäude in Massivbauweise:
Auch hier können Leckagen vor allem im Bereich von Anschlüssen zu Holz
Dachstühlen zu Problemen führen und die Bausubstanz gefährden.
Gebäude mit Lüftungsanlage - kontrollierte Wohnraumlüftung:
Eine Lüftungsanlage funktioniert nur im dichten Gebäude einwandfrei.
Sonstige Gründe
-Reduktion von Luftzug
-Reduktion der Heizkosten
-Vermeidung von elektrischen Problemen durch Kondensation in Elekro
Schläuchen und außen liegenden elektrischen Geräten.
Seit wann Luftdichtemessung (Blower Door Test) üblich?:
Die seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnungen enthält die Grenzwerte
für die Luftdichtheit. Die Messung erfolgt nach DIN 13829.
Die Klimaziele wurden im Jahr 1997 durch das Protokoll von Kyoto präzisiert
und für die teilnehmenden Industriestaaten mit quantifizierten Reduktionszielen
für Treibhausgasemissionen verpflichtend gemacht.
Österreich hat das Protokoll ebenso wie die Europäische Union ratifiziert. Im
Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten.
Zusammenhang Energieausweis - Luftdichtemessung:
Energieausweis:
Zur Erstellung eines Energieausweises ist keine Luftdichtemessung des
Gebäudes notwendig, bzw. vorgesehen.
Je nach Art des Energieausweises sind die entsprechenden Luftwechsel -
Anforderungswerte nach den länderspezifischen Bauordnungen, bzw.
Fördervorgaben (Neubau, Sanierung).in den Programmen eingesetzt und
getestet.
Im Errichtungsjahr 1998 war für die Errichtung dieser Wohnimmobilie kein
Energieausweis vorgeschrieben und im Baurecht auch nicht verankert.
Der am 02.09.2013 erstellte Bestandsenergieausweis ist korrekt erstellt
allerdings weist er insofern einen Mangel auf, da keine Empfehlungen für
Maßnahmen zum Erreichen der nächst besseren Energieklasse, bzw.
Erreichen des Neubau-Standards, enthält. Auch die NEZ (Nutzenergiezahl)
hätte nicht angeführt werden müssen.
Luftdichtemessung:
Diese dient zum Nachweis der Bauausführungsgüte und -qualität und
Einhaltung der Vorgabewerte gemäß Energieausweises, und erfolgt
üblicherweise mit drei Messungen.
Im Errichtungsjahr 1998 war für die Errichtung dieser Wohnimmobilie keine
Luftdichtemessung vorgeschrieben und im Baurecht auch nicht verankert.
Die am .02.12.2013 durchgeführte Luftdichtemessung kann als Grundlage zur
Sanierung des Gebäudes herangezogen werden.
Auf Seite 1 des Ergebnisberichtes Luftdichtemessung ist darauf hingewiesen,
dass "Die Gebäudehülle eines Neubaus dauerhaft und ausreichend luftund
winddicht ausgeführt sein muss".
Der Ergebnisbericht Luftdichtemessung auf Seite 6 wird korrekt sein, hat aber
keinen rechtsrelevante Gültigkeit für den relevanten Geschäftsfall, da die unter
Fußnote 2) angeführten Werte für Neubauten und bei Sanierungen von
Altbestand auf Neubaustandard, heranzuziehen sind.
Links:
Energieausweisvorlagegesetz
Allgem. Geschäftsbedingungen Ingenieurbüros