Was ist ein Energieausweis?

 

Der Energieausweis nach EU-Gebäuderichtlinie kennzeichnet den

Energiebedarf von Gebäuden unter Normbedingungen.

 

Welche Energieausweise gibt es?

 

Energieausweis nach Verwendung des Gebäudes in:

• Wohngebäude

• Nichtwohngebäude.

 

Energieausweis nach Bauzustand des Gebäudes in:

• Neubauenergieausweis zur Baugenehmigung und Förderwürdigkeit

• Bestandsenergieausweis

• Sanierungsenergieausweis generiert aus Bestandsenergieausweis.

 

Was steht im Energieausweis und was wird mit ihm ausgewiesen?

 

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält neben den allgemeinen Daten

zum Gebäude den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den

Heiztechnik-Energiebedarf und Endenergiebedarf sowie Empfehlungen für

Maßnahmen zum Erreichen der nächst besseren Energieklasse, bzw.

Erreichen des Neubau-Standards.

Die Normbedingungen sind in der OiB -Richtlinie 6 Ausgabe: Oktober 2011

festgelegt. Normbedingungen heißt, Festlegung bestimmter Parameter für die

Ermittlung von Energieeinsatz zur Warmwasserbereitung, Gebäudelüftung,

Beleuchtung und Haushaltsgeräte.

 

Welcher Energieausweis ist bei Vermietung bzw. Verkauf einer Immobilie erforderlich?

 

Für die Veräußerung bzw. Vermietung einer Immobilie ist ein Bestandsenergieausweis

vorzulegen.

Dieser wird mit Hilfe standardisierter und geprüfter Softwareprogramme

erstellt.

Die OiB - Richtlinie 6, bzw, der LEITFADEN ENERGIETECHNISCHES

VERHALTEN VON GEBÄUDEN nach denen diese Programme arbeiten,

erlaubt hierfür die Berechnung mit Hilfe eines Erstellungsassistenten, oder

nach der detaillierten Berechnungsmethode.

Einzugeben sind die Klimadaten des Standortes, die geometrischen

Gebäudedaten und Bauteilaufbauten, die Art der Beheizung und

Warmwasserbereitung, sowie der verwendete Brennstoff. Alle übrigen

Parameter sind vom Programm vorgegeben.

Im Energieausweis werden die Berechnungsergebnisse standardbezogen,

sowie der HWB - Wert auch für einen Referenzort, welcher die

Durchschnittsklimadaten Österreichs darstellt (Tattendorf bei Baden)

ausgegeben.

 

Was ist eine Luftdichtemessung (Blower - Door - Test)?:

 

Der Blower - Door - Test ist ein genormtes Verfahren zur Überprüfung der

Luftdichtheit der Gebäudehülle.

 

Wozu dient eine Luftdichtemessung (Blower Door Test)?:

 

Gebäude die nicht in die Wohnbauförderung fallen müssen zurzeit nicht

geprüft werden. Es gibt aber sinnvoll einen Blower - Door - Test vorzunehmen

und die Beseitigung von Leckagen durchzuführen.

 

Gebäude in Holzriegelbauweise:

Hier ist es zur Vermeidung von Bauschäden unerlässlich die Dampfsperre

absolut dicht auszuführen.

 

Gebäude in Massivbauweise:

Auch hier können Leckagen vor allem im Bereich von Anschlüssen zu Holz

Dachstühlen zu Problemen führen und die Bausubstanz gefährden.

 

Gebäude mit Lüftungsanlage - kontrollierte Wohnraumlüftung:

Eine Lüftungsanlage funktioniert nur im dichten Gebäude einwandfrei.

 

Sonstige Gründe

-Reduktion von Luftzug

-Reduktion der Heizkosten

-Vermeidung von elektrischen Problemen durch Kondensation in Elekro

Schläuchen und außen liegenden elektrischen Geräten.

 

Seit wann Luftdichtemessung (Blower Door Test) üblich?:

Die seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnungen enthält die Grenzwerte

für die Luftdichtheit. Die Messung erfolgt nach DIN 13829.

Die Klimaziele wurden im Jahr 1997 durch das Protokoll von Kyoto präzisiert

und für die teilnehmenden Industriestaaten mit quantifizierten Reduktionszielen

für Treibhausgasemissionen verpflichtend gemacht.

Österreich hat das Protokoll ebenso wie die Europäische Union ratifiziert. Im

Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten.

 

Zusammenhang Energieausweis - Luftdichtemessung:

 

Energieausweis:

Zur Erstellung eines Energieausweises ist keine Luftdichtemessung des

Gebäudes notwendig, bzw. vorgesehen.

Je nach Art des Energieausweises sind die entsprechenden Luftwechsel -

Anforderungswerte nach den länderspezifischen Bauordnungen, bzw.

Fördervorgaben (Neubau, Sanierung).in den Programmen eingesetzt und

getestet.

Im Errichtungsjahr 1998 war für die Errichtung dieser Wohnimmobilie kein

Energieausweis vorgeschrieben und im Baurecht auch nicht verankert.

Der am 02.09.2013 erstellte Bestandsenergieausweis ist korrekt erstellt

allerdings weist er insofern einen Mangel auf, da keine Empfehlungen für

Maßnahmen zum Erreichen der nächst besseren Energieklasse, bzw.

Erreichen des Neubau-Standards, enthält. Auch die NEZ (Nutzenergiezahl)

hätte nicht angeführt werden müssen.

 

Luftdichtemessung:

Diese dient zum Nachweis der Bauausführungsgüte und -qualität und

Einhaltung der Vorgabewerte gemäß Energieausweises, und erfolgt

üblicherweise mit drei Messungen.

Im Errichtungsjahr 1998 war für die Errichtung dieser Wohnimmobilie keine

Luftdichtemessung vorgeschrieben und im Baurecht auch nicht verankert.

Die am .02.12.2013 durchgeführte Luftdichtemessung kann als Grundlage zur

Sanierung des Gebäudes herangezogen werden.

Auf Seite 1 des Ergebnisberichtes Luftdichtemessung ist darauf hingewiesen,

dass "Die Gebäudehülle eines Neubaus dauerhaft und ausreichend luftund

winddicht ausgeführt sein muss".

Der Ergebnisbericht Luftdichtemessung auf Seite 6 wird korrekt sein, hat aber

keinen rechtsrelevante Gültigkeit für den relevanten Geschäftsfall, da die unter

Fußnote 2) angeführten Werte für Neubauten und bei Sanierungen von

Altbestand auf Neubaustandard, heranzuziehen sind.

 

Links:

 

Energieausweisvorlagegesetz

 

Allgem. Geschäftsbedingungen Ingenieurbüros

 

Ing. Klaus Prüller | Ingenieurbüro | Kirschenweg 5 | 4048 Puchenau | Tel.: +43 732 22 27 67 | Web: brennstoffvergleich.at
Fax: +43 732 21 00 22 75 95 | Mobil.: +43 676 41 89 473 | Mail:
puchenau@tb-prueller.at | Web: www.tb-prueller.at